"Ich sehe das Programm nicht als Auslaufmodell. Es wird solange bleiben, bis jeder in Südafrika vom wirtschaftlichen Fortschritt profitieren kann." Gesagt hat dies Südafrikas Generalkonsul in München, Dumisani Dlomo, im Rahmen einer Veranstaltung zum Thema "Broad Based Black Economic Empowerment (BBBEE)." Südafrika-Expertin Ulrike Brückner von Rödl & Partner, die die Veranstaltung für den Afrikaverein der Deutschen Wirtschaft organisierte, hatte zuvor die Ansicht geäußert, das oben genannte Gesetz, das die Teilhabe schwarzer Südafrikaner (darunter fallen dem Gesetz nach auch Südafrikaner indischer und chinesischer Abstammung, nicht aber nicht-pigmentierte südafrikanische Staatsbürger) sicherstellen soll, mittel- bis langfristig im BRICS-Staat Südafrika abgeschafft werden könnte.
Das Gesetz aus dem Jahre 2003 mit seiner Ausführungsverordnung ist vor allem wichtig für mittlere Unternehmen mit einem Umsatz von 5 – 35 Millionen Rand und (also ungefähr zwischen 378.000 – 2.646.000 Euro,) sowie Großunternehmen, die an der Vergabe öffentlicher Aufträge in Südafrika teilnehmen wollen.
Unternehmen werden danach in einem achtstufigen Ranking geführt, je nachdem wie viel Einfluss schwarze Südafrikaner im Sinne des BBBEE auf das Unternehmen haben. Sieben Kategorien, die von Aspekte, wie der Kapitalbeteiligung schwarzer Südafrikaner, deren Anteil in Managementstrukturen und im Betrieb sowie dem Umfang von Sozialprogrammen, die der schwarzen Bevölkerung im Sinne des BBBEE zugutekommen, bestimmen auf welcher Stufe das Unternehmen am Ende landet. Für jede Kategorie gibt es bis zu 25 Punkte, die Höchstpunktzahl beträgt 100. Das Ranking entscheidet wiederum, ob ein Unternehmen im Vergabeverfahren zum Zug kommt oder nicht. Andersherum gesagt: Wer seine Umsätze im Land der Big Five steigern will, sollte dieses Regelwerk im Blick haben.
Eine gute Nachricht zuletzt noch für Investoren: Die Schwellenwerte für die Anwendung des BBEEE sollen nach einer geplanten Gesetzesreform des BBBEE für mittelgroße Unternehmen auf zehn Millionen Rand bis 50 Millionen Rand (also ungefähr 756.000,00 – 3.780.000 € steigen). Der Wehrmutstropfen: Gleichzeitig werden wohl mehr Importe vom Gesetz erfasst.